Stark in der Region - Krams Immobilien

Tipps zur Vermietung

Mietvertrag

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einen Mietvertrag auch mündlich abzuschließen. Aus Beweisgründen ist es nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend zu empfehlen schriftlich abzuschließen. Vermieten sie an mehrere Personen, so bietet sich an alle Personen in den Mietvertrag aufzunehmen so dass alle Mieter solidarisch haften.

Wohnungsabnahme und –übergabe

Oftmals kommt bei der Beendigung eines Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter zu Unstimmigkeiten bzgl. des Zustandes der Mietsache bei Mietbeginn. Es ist daher dringend zu empfehlen ein Wohnungsübergabeprotokoll (Abnahme / Übergabe) zu erstellen um Streitigkeiten zu verhindern. Dieses Protokoll muss sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter unterschrieben werden und sichert somit beide Parteien ab.

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