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Kautionsbürgschaft: Als Vermieter profitieren!
Vorteile der Kautionsbürgschaft von EuroKaution

Sicherheit

easyKaution, studiKaution und businessKaution, die Kautionsbürgschaften von EuroKaution, sind so sicher wie Bargeld. EuroKaution bietet in Zusammenarbeit mit der Grundeigentümer-Versicherung VVaG als erstes Unternehmen die Kautionsbürgschaft auf erstes Anfordern an. Nehmen Sie die Bürgschaftsurkunde zu Ihren Unterlagen und geben Sie sie nach Ende des Mietverhältnisses zurück. Kommt es zum Leistungsfall, wird Ihnen der fällige Betrag von EuroKaution ausgezahlt.

Kein Verwaltungsaufwand

easyKaution, studiKaution und businessKaution, die Kautionsbürgschaften von EuroKaution, entlasten den Vermieter: Die gesamte Arbeit, die bei Zahlung von Barkautionen für ihn anfällt, gibt es nicht.
Das sind z. B. die Geldanlage und Verzinsung der Barkautionen (getrennt vom Vermögen des Vermieters!), das ist die Verwaltung von Zinserträgen und insbesondere die tagesgenaue Abrechnung von Zinsansprüchen beim Auszug. Alles das entfällt bei einer Kautionsbürgschaft. Willkommener Nebeneffekt: Schadensersatzforderungen und Rechtsstreitigkeiten mit Mietern wegen fehlerhafter Zinsabrechnungen – bei Sammelkontenverwaltung – gehören ebenfalls der Vergangenheit an.

Volle Mietsicherheit vom ersten Tag an

Bei der Vereinbarung einer Kautionszahlung in bar hat der Mieter das Recht, die Kautionssumme auf drei Monatsraten aufzuteilen, selbst wenn dies im Mietvertrag anders geregelt ist – die sogenannte Teilzahlungspraxis (§ 551.2 BGB). Begleicht der Mieter die Raten nach dem Einzug nicht mehr, steht der Vermieter ohne Sicherheit da. Anders bei den Kautionsbürgschaften von EuroKaution: Hier erhält der Vermieter die Mietkaution vom ersten Tag an in voller Höhe.

Kostenloser Bonitätscheck

Voraussetzung für eine Kautionsbürgschaft von EuroKaution ist die Bonitätsprüfung. Unter anderem wird auch die SCHUFA abgefragt. Der Vermieter erhält auf diese Weise aussagekräftige Informationen über die Bonität seines Mietinteressenten.

Ausschöpfung des vollen Kautionsspielraums

Der Gesetzgeber erlaubt bei privaten Mietverträgen eine Kautionshöhe von bis zu drei Monatskaltmieten (§ 551.1 BGB). In vielen Fällen lässt sich dieser Anspruch des Vermieters nicht durchsetzen. Mit der Kautionsbürgschaft von EuroKaution entfällt das Feilschen um die Kautionshöhe – und für den Vermieter besteht die volle Mietsicherheit. Damit gewinnen beide Seiten.