Es ist soweit. Sie haben einen Käufer!
Nun muss der Kaufvertragsentwurf von einem Notar erstellt werden. Dabei ist es wichtig, dass alle Ergebnisse Ihrer Verhandlungen im Vertrag rechtlich sicher verankert sind. Der Notar muss dafür vom Käufer oder vom Verkäufer einen Auftrag erhalten.
ACHTUNG:
Der Notar prüft die rechtliche Zulässigkeit der Vereinbarungen und kümmert sich um den regulären Ablauf des Eigentumsüberganges. Er prüft aber nicht, ob alle Ihre Vereinbarungen auch berücksichtigt sind.
Sie sollten also die Gestaltung des Vertrages nicht dem Käufer überlassen, sondern aktiv bei der Gestaltung mitwirken.
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Hinweis:
Wegen der hohen Nachfrage können wir zur Zeit nur Infos versenden, wenn die Immobilien im Stadtgebiet von Reutlingen/Tübingen/Metzingen liegen.

